FAQ
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions oder kurz FAQ):
- Wie groß ist das Einzugsgebiet von ApoCare?
Wir betreuen Menschen im gesamten Landkreis Nienburg. In Einzelfällen ist auch eine Versorgung außerhalb des Kreises möglich – bitte sprechen Sie uns an. - Welcher Kostenträger ist für welche Leistungen zuständig?
Die Krankenkassen tragen die Kosten für die medizinische Versorgung (z. B. Blutzucker messen oder Insulin spritzen) und sind im SGB V festgelegt. Für die Kosten der Grundpflege (z. B. Körperpflege und Ernährung) sind die Pflegekassen (SGB XI) zuständig. Bei diesem komplexen Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne Rede und Antwort. - Reicht das Pflegegeld für tägliche Versorgung von mir aus?
Nein. Das Pflegegeld ist als Zuschuss der Pflegekassen zu betrachten und kann nicht alle notwendigen Leistungen finanzieren. Darüber hinausgehende Leistungen müssen privat oder von der Sozialhilfe bezahlt werden. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne. - Um welche Uhrzeit werde ich von Ihnen versorgt?
Der Zeitpunkt der Versorgung ist abhängig von den bereits bestehenden Touren. Sie können uns gerne die von Ihnen gewünschte Uhrzeit mitteilen. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen versuchen diese zu berücksichtigen. - Werde ich immer von der selben Pflegekraft versorgt?
Wir bemühen uns, einen häufigen Personalwechsel zu vermeiden. Jedoch bitten wir auch um Verständnis, dass auf Grund von z.B. Krankheiten, Urlaub nicht nur eine Pflegefachkraft für Sie zuständig sein kann.

