Leistungen der Pflegekassen

Was gehört zu den Leistungen der Pflegekasse?

Die medizinische Versorgung, die sog. Behandlungspflege, ist von den Leistungen, die von der Pflegekasse erstattet werden, zu unterscheiden. Sie wird von den Krankenkassen übernommen und von ihrem Hausarzt verordnet.

Die Pflegekassen unterscheiden zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Grundpflege

Ernährung
z. B. mundgerechte Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme

Körperpflege
z. B. Blasen- und Darmentleerung, Wechseln von Inkontinenzartikeln, Waschen, Duschen, Baden, Intimpflege, Kämmen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege

Mobilität
z. B. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung

z. B. Reinigen der Wohnung, Kochen, Spülen, Wechseln der Wäsche, Waschen, Bügeln, Beheizen der Wohnung, Einkaufen

Welche Voraussetzungen müssen für die Leistungsfinanzierung durch die Pflegekasse vorliegen?

Der Patient muss pflegebedürftig sein
Die Pflegebedürftigkeit ist im SGB XI genau definiert und wird in Pflegestufen gemessen. Ohne eine Pflegeeinstufung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) gibt es keine Leistungen der Pflegekasse, also kein Pflegegeld.

Leistungen nur auf Antrag
Die Pflegekassen leisten nur dann, wenn der MDK eine Pflegestufe ermittelt hat und das Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse beantragt wurde.

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