Die Pflege & ihre Finanzierung

Bei der häuslichen Pflege ist entscheidend, ob ein Angehöriger oder ein Pflegedienst die Pflege übernimmt.

Pflegegeld

Wenn eine nicht erwerbsmäßig tätige Personen (z. B. Angehöriger) oder eine nicht berufstätige Pflegekraft den Patienten pflegt und ein Pflegestufe vorliegt, erhält der Patient ein monatliches Pflegegeld.

Leistung ab

1.07.2008

1.1.2010

1.1.2012

Pflegestufe I

215 €

225 €

235 €

Pflegestufe II

420 €

430 €

440 €

Pflegetufe III

675 €

685 €

700 €

Pflegesachleistungen

Wenn ein Pflegedienst den Patienten zu Hause versorgt, erhält der Patient die so genannte Pflegesachleistung.

Leistung ab

1.07.2008

1.1.2010

1.1.2012

Pflegestufe I

420 €

440 €

450 €

Pflegestufe II

980 €

1.040 €

1.100 €

Pflegetufe III

1.470 €

1.510 €

1.550 €

Härtefall

1.918 €

1.918 €

1.918 €

Die Leistungen der Pflegekasse sind als Zuschuss zu betrachten, sie können NICHT alle notwendigen Pflegeleistungen finanzieren. Darüber hinausgehende Leistungen müssen privat oder von der Sozialhilfe bezahlt werden.

Kombinationsleistungen

Pflegesachleistungen (= Pflegedienst pflegt) und Pflegegeld (= Angehöriger, o.ä. pflegt) können miteinander kombiniert werden. Der Pflegegeldanspruch (von 100 %) wird durch den Bezug von Sachleistungen prozentual reduziert. Über die Höhe der Vergütung informieren wir Sie gerne.

Beispiel: Wenn von 100% Pflegegeld 30% Sachleistungen von einem Pflegedienst erbracht werden, bleiben für den Pflegebedürftigen noch 70% Pflegegeld übrig.

Ersatzpflege

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (Ersatzpflege) ist möglich, wenn die eigentliche Pflegeperson aufgrund Erholungsurlaubs, Krankheit etc. verhindert ist (max. 28 Tage pro Jahr).

 

1.07.2008

1.1.2010

1.1.2012

Leistungen bis

1.470 €

1.510 €

1.550 €

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Unabhängig von einer Pflegestufe stehen Ihnen 100 - 200 € pro Monat für die Betreuung zur Verfügung.