Pflegestufen

Der Weg zur Pflegestufe

  1. Pflegestufenantrag bei der Pflegekasse anfordern
  2. Antrag ausfüllen, unterschreiben und an die Pflegekasse zurücksenden
  3. Der MDK setzt sich nach Antragstellung mit Ihnen in Verbindung und kündigt seinen Besuch zur Pflegeeinstufung an
  4. Besuch des MDK
  5. Nach max. 6 Wochen ergeht der Bescheid der Pflegekasse, in dem die Pflegestufe festgesetzt wird

Wir begleiten Sie gerne von der Antragstellung bis zum Bescheid!

Achtung: Wenn Sie bereits privat für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes aufgekommen sind, werden diese nach Genehmigung der Pflegestufe rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung erstattet.

Die Pflegestufen

Ausschlaggebend für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe ist der tägliche Zeitaufwand, der für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird.

Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige

Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige

Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige

Härtefallregelung: Außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand