Pflegestufen
Der Weg zur Pflegestufe
- Pflegestufenantrag bei der Pflegekasse anfordern
- Antrag ausfüllen, unterschreiben und an die Pflegekasse zurücksenden
- Der MDK setzt sich nach Antragstellung mit Ihnen in Verbindung und kündigt seinen Besuch zur Pflegeeinstufung an
- Besuch des MDK
- Nach max. 6 Wochen ergeht der Bescheid der Pflegekasse, in dem die Pflegestufe festgesetzt wird
Wir begleiten Sie gerne von der Antragstellung bis zum Bescheid!
Achtung: Wenn Sie bereits privat für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes aufgekommen sind, werden diese nach Genehmigung der Pflegestufe rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung erstattet.
Die Pflegestufen
Ausschlaggebend für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe ist der tägliche Zeitaufwand, der für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigt wird.
Pflegestufe I: erheblich Pflegebedürftige
- Hilfebedarf besteht im Bereich der Grundpflege mind. 1 x tgl. (für 45 Min.) sowie mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft
- Gesamtbedarf (Grundpflege & Hauswirtschaft) beträgt mind. 90 Min. am Tag
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
- Hilfebedarf mind. 3x tgl. im Bereich der Grundpflege (für insgesammt 120 Min.) sowie mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft
- Gesamtbedarf (Grundpflege & Hauswirtschaft) beträgt mind. 180 Min. am Tag
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
- Hilfebedarf besteht rund um die Uhr (auch nachts) im Bereich der Grundpflege (für mind. 240 Min.) sowie mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft
- Gesamtbedarf (Grundpflege & Hauswirtschaft) beträgt mind. 300 Min. am Tag
Härtefallregelung: Außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand
- Voraussetzung ist die Pflegestufe III
- Hilfebedarf mind. 6 Std. tgl. im Bereich der Grundpflege, davon mind. 3x in der Nacht

