Die Finanzierung

Bei der Finanzierung durch die Pflegekasse, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Zum einen muss der Patient pflegebedürftig sein. Die Pflegebedürftigkeit ist im SGB XI genau definiert und wird in Pflegestufen gemessen. Ohne eine Pflegeeinstufung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) gibt es auch keine Leistungen der Pflegekassen.

Zum anderen müssen die Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

 

Was leistet die Pflegekasse?

 

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.