Preise und Leistungskomplexe

Die Vergütungen für Pflegeleistungen werden von den Pflegekassen und den Verbänden der Pflegedienste verhandelt. Bestimmte Leistungsinhalte sind dabei in sogenannte Leistungskomplexe untergliedert. Diesen Leistungskomplexe ist wiederum ein gewisser Pauschalpreis zugeordnet.

 

Hier können Sie nachlesen, welche Preise* für welche Leistungskomplexe anfallen:

01.   Erstbesuch     EUR
02.   Folgebesuch     EUR
03.   Kleine Pflege     EUR
04.   Große Pflege I    EUR
05.   Große Pflege II     EUR
06.   Kämmen und Rasieren     EUR
07.   Hilfen beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes im Rahmen der Körperpflege     EUR
08.   Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes     EUR
09.   Spezielle Lagerung bei Immobilität im Rahmen der Körperpflege     EUR
10.   Spezielle Lagerung bei Immobilität     EUR
11.   Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme     EUR
12.   Umfangreiche Hilfe bei der Narungsaufnahme     EUR
13.   Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost     EUR
14.   Ergänzende Hilfe bei der Ausscheidung im Rahmen der Körperpflege     EUR
15.   Umfangreiche Hilfe bei der Ausscheidung     EUR
16.   Hilfe beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung     EUR
17.   Begleitung bei Aktivitäten     EUR
18.   Hauswirtschaftliche Versorgung     EUR
19.   Wegepauschale     EUR
20.   Wegepauschale am Wochenende und nachts     EUR
21.   Wegepauschale im Rahmen der Behandlungspflege     EUR
22.   Wegepauschale am Wochenende und nachts im Rahmen der Behandlungspflege     EUR

* ab 01.01.2013

 

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